Das Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) ist die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers. Hier ist festgelegt: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder den Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist“. Wir sind für Hamm und Umgebung der Fachbetrieb für die Einhaltung der Trinkwasserhygiene im privaten, gewerblichen und industriellen Bereich bei Neuinstallationen, keimtechnischer Sanierung und Ihrer Wasserenthärtung.